Fußgängerzonen

Dieses Hinweiszeichen kennzeichnet den Beginn einer Fußgängerzone.
Dieses Hinweiszeichen kennzeichnet das Ende einer Fußgängerzone.

Eine Fußgängerzone gehört, wie der Name schon sagt, primär den Fußgängern. Grundsätzlich ist jeglicher Fahrzeugverkehr in einer Fußgängerzone verboten. Zusatztafeln können aber Ausnahmen (wie z.B. "Ausgenommen Radfahrer") enthalten.

Beispiel für die Zusatztafel "außer dargestellte Fahrzeuge" (hier: Behinderte)
Sollte eine Fußgängerzone für Fahrzeugverkehr freigegeben sein, gilt eine strikte Geschwindigkeitsbegrenzung von 5 km/h (Schrittgeschwindigkeit).
  • Bei Menschenansammlungen: Absteigen! Die Weiterfahrt ist zu gefährlich!
  • Fußgänger dürfen Radfahrer in einer Fußgängerzone behindern und sind nicht verpflichtet Platz zu machen. Sie dürfen sich wie sie wollen in der Fußgängerzone bewegen. Radfahrer müssen darauf Rücksicht nehmen.
  • Radfahrer müssen eine Gefährdung von Fußgängern auf jeden Fall vermeiden! Geschwindigkeit und Abstand sind so zu wählen, dass auch bei unvorhergesehenen Situationen sicher angehalten oder ausgewichen werden kann.

Verlassen einer Fußgängerzone

Beim Verlassen einer Fußgängerzone gilt die Fließverkehrsregel. Verkehr jeglicher Seite und auch Gegenverkehr hat Vorrang.

Copyright © Noah Krasser
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