Fahrräder dürfen nicht einfach überall abgestellt werden.
Vorzugsweise sollten Fahrräder an einem Abstellplatz mit Radbügeln abgestellt werden.
Sollte sich kein Abstellplatz in der Nähe befinden, ist das Abstellen auch am Gehsteig möglich.
Am Gehsteig darf das Fahrrad dann keine Fußgänger gefährden oder behindern.
Hilfseinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderung (Blindenleitsysteme) müssen dabei frei bleiben! Fahrräder die diese Hilfseinrichtungen verstellen werden teuer entfernt.
Im Haltestellenbereich öffentlicher Verkehrsmittel, darf das Fahrrad auch nicht abgestellt werden (außer bei Radbügeln).