Erlaubte Verkehrsflächen

Zusätzlich zu Radfahranlagen, dürfen mit dem Fahrrad auch diese Verkehrsflächen befahren werden:

Fahrbahn

Die Straße darf benützt werden, wenn keine benützungspflichtigen Radfahranlagen vorhanden sind oder die Benützung dieser, nicht zumutbar ist (z.B. durch Schnee).

Wohnstraßen

Hinweiszeichen für den Beginn einer Wohnstraße
Hinweiszeichen für das Ende einer Wohnstraße

Wohnstraßen dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden. Es muss besondere Vorsicht auf Kinder genommen werden.

Bei Wohnstraßen, die zugleich eine Einbahnstraße sind, ist das Befahren gegen die Einbahn generell erlaubt.

Begegnungszonen

Hinweiszeichen für den Beginn einer Begegnungszone (Hier mit 20 km/h Höchstgeschwindigkeit)
Hinweiszeichen für das Ende einer Begegnungszone

In einer Begegnungszone stehen sich alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt gegenüber.

Die Hinweistafel gibt gleichzeitig die erlaubte Höchstgeschwindigkeit an.

Copyright © Noah Krasser
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