Fahrradanhänger

Bestimmungen

  • Das Fahrrad oder der Anhänger ist so auszurüsten, dass das Berühren der Speichen durch beförderte Kinder und ein Einklemmen der Füße zwischen Hinterrad und Radabdeckung ausgeschlossen ist.
  • Der Tretmechanismus des Fahrrades muss über mindestens eine Gangstufe verfügen, in der höchstens 4 m pro Kurbelumdrehung zurückgelegt werden. Das ist wichtig, um nachfolgenden Verkehr beim Beschleunigen nicht zu behindern.
  • Das ziehende Fahrrad muss über einen Fahrradständer verfügen.

Ausstattung von Fahrradanhängern

Bremsen

Fahrradanhänger benötigen eine Feststellbremse oder eine Radblockiereinrichtung, die auf beide Räder wirkt.

Beleuchtung

Die Beleuchtung des Anhängers muss unabhängig von der des Zugfahrrads funktionieren. Für alle Rückstrahler gilt auch hier ein Minimum von 20 cm² Lichteinfallsfläche.

  • Jeder Anhänger benötigt ein rotes Rücklicht
  • Vorne muss ein weißer, hinten ein roter Rückstrahler angebracht sein. Die roten Rückstrahler dürfen, wie auch beim Fahrrad, mit dem Rücklichtern verbunden sein.
  • An beiden Seiten des Anhängers muss ein gelber Rückstrahler angebracht sein.
Anhänger mit einer Breite über 60 cm
Bei Anhängern, die breiter als 60 cm sind, müssen zwei rote Rücklichter, rote Rückstrahler und weiße Rückstrahler so angebracht sein, dass die Breite des Anhängers zweifelsfrei erkennbar ist.

Anhängerkupplung

Die Befestigung des Anhängers am Fahrrad (Kupplung) muss gewährleisten, dass der Anhänger aufrecht stehen bleibt, wenn das Zugfahrrad umkippt.

Personentransport

Anhänger die zum Personentransport bestimmt sind, müssen außerdem ausgerüstet sein mit:

  • Geeigneten Rückhalteeinrichtungen (z.B. Gurte)
  • Einer mindestens 1,5 m hohen, biegsamen Fahnenstange, mit leuchtfarbenem Wimpel
  • Einer Vorrichtung zur Abdeckung der Speichen und Radhäuser und die vor Hinausbeugen und Kontakt der Beine mit der Fahrbahn wirksam ist.
Auch in einem Fahrradanhänger gilt die Helmpflicht für Kinder unter 12 Jahren.

Zulässiges Ladegewicht

  • bei durchgehend- und auflaufgebremsten Anhängern 250 kg
  • bei ungebremsten Anhängern 60 kg
Copyright © Noah Krasser
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