Fahrverbote

Auch für Radfahrer gibt es Fahrverbote:

Schilder

Wie für andere Verkehrsteilnehmer, gelten auch für Radfahrer folgende Verbotszeichen:

Fahrverbot (In beiden Richtungen)
Einfahrt verboten
Einbiegen in dargestellte Richtung verboten
Fahrverbot für Fahrräder

Autobahn, Autostraße

Das Befahren von Autobahnen oder Autostraßen ist mit unmotorisierten Fahrzeugen verboten.

Hinweiszeichen für eine Autostraße
Hinweiszeichen für eine Autobahn

Fußgängerzonen

Sofern eine Zusatztafel keine Ausnahme ausspricht, ist auch das Befahren von Fußgängerzonen verboten.

Mehr dazu im Artikel Fußgängerzonen.

Einbahnen

Hinweiszeichen für eine Einbahnstraße.

An Einbahnen müssen sich auch Radfahrer halten. Ausnahmen werden mit einem Zusatzschild "Ausgenommen Radfahrer" ausgesprochen.

Gehsteig

Einen Gehsteig, oder den für Fußgänger gedachten Teil eines Geh- und Radweges, längs zu befahren ist strengstens verboten! Der Gehsteig kann als Teil einer Einfahrt quer überfahren werden. Aber auch in diesem Fall haben Fußgänger natürlich Vorrang.

Schutzwege

Das Hinweiszeichen für einen Schutzweg.

Das Befahren von Schutzwegen, oder auch "Zebrastreifen" genannt, ist für Radfahrer verboten. Schutzwege sind ausschließlich für Fußgänger bestimmt.

Copyright © Noah Krasser
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