Generelle Verkehrsregeln

  • Ein Richtungswechsel ist immer mit einem Handzeichen anzukündigen. Dazu zählt zum Beispiel das Abbiegen, aber auch ein Fahrstreifenwechsel.
  • Beim Zufahren auf Kreuzungen das Tempo verringern.
  • Unbedingt einen angemessenen Sicherheitsabstand zu vorausfahrenden Verkehrsteilnehmern einhalten.
  • Auf Fußgänger muss immer geachtet werden!
  • Das Hantieren mit dem Mobiltelefon ist beim Rad fahren verboten. Telefoniert werden kann mit einer Freisprechanlage.
  • Freihändig zu fahren oder die Füße während der Fahrt von den Pedalen zu entfernen ist verboten!
  • Es gilt das Rechtsfahrgebot!
  • Sich von einem anderen Fahrzeug anzuhängen und ziehen zu lassen ist verboten!
  • Potenziell gefährliche Gegenstände dürfen am Fahrrad nicht mitgeführt werden. Zum Beispiel ungeschützte Sägen, geöffnete Schirme, etc.
  • Für Radfahrer gelten die selben Tempolimits, wie auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer.
    • Ortsgebiet: Maximal 50 km/h
    • Freilandstraße: Maximal 100 km/h
Beschränkungszeichen, das ein Tempolimit von 30 km/h vorgibt
Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung
Beginn einer Zonenbeschränkung. In diesem Fall gilt auf allen Straßen der Zone ein Tempolimit von 30 km/h
Ende der Zonenbeschränkung

Vorfahren auf Kreuzungen

Auch für das "Vorschlängeln" gibt es Regeln:

  • Die Fahrzeuge müssen angehalten haben.
  • Für das Vorfahren muss ausreichend Platz vorhanden sein.
  • Fahrzeuge, die abbiegen wollen, dürfen durch das Vorfahren nicht behindert werden.
Copyright © Noah Krasser
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