- Ein Richtungswechsel ist immer mit einem Handzeichen anzukündigen. Dazu zählt zum Beispiel das Abbiegen, aber auch ein Fahrstreifenwechsel.
- Beim Zufahren auf Kreuzungen das Tempo verringern.
- Unbedingt einen angemessenen Sicherheitsabstand zu vorausfahrenden Verkehrsteilnehmern einhalten.
- Auf Fußgänger muss immer geachtet werden!
- Das Hantieren mit dem Mobiltelefon ist beim Rad fahren verboten. Telefoniert werden kann mit einer Freisprechanlage.
- Freihändig zu fahren oder die Füße während der Fahrt von den Pedalen zu entfernen ist verboten!
- Es gilt das Rechtsfahrgebot!
- Sich von einem anderen Fahrzeug anzuhängen und ziehen zu lassen ist verboten!
- Potenziell gefährliche Gegenstände dürfen am Fahrrad nicht mitgeführt werden. Zum Beispiel ungeschützte Sägen, geöffnete Schirme, etc.
- Für Radfahrer gelten die selben Tempolimits, wie auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer.
- Ortsgebiet: Maximal 50 km/h
- Freilandstraße: Maximal 100 km/h
Beschränkungszeichen, das ein Tempolimit von 30 km/h vorgibt
Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung
Beginn einer Zonenbeschränkung. In diesem Fall gilt auf allen Straßen der Zone ein Tempolimit von 30 km/h
Ende der Zonenbeschränkung
Vorfahren auf Kreuzungen
Auch für das "Vorschlängeln" gibt es Regeln:
- Die Fahrzeuge müssen angehalten haben.
- Für das Vorfahren muss ausreichend Platz vorhanden sein.
- Fahrzeuge, die abbiegen wollen, dürfen durch das Vorfahren nicht behindert werden.