Für mehrspurige Fahrräder gelten zusätzlich einige Sondervorschriften:
- Es müssen statt einem, jeweils zwei Rückstrahler vorne und hinten angebracht sein, dass die seitliche Begrenzung des Fahrrads erkennbar ist (also am äußersten Rand).
- Die Bremsen müssen auf alle Räder und innerhalb einer Achse gleichzeitig und gleichmäßig wirken.
Das höchstzulässige Ladegewicht von mehrspurigen Fahrrädern liegt bei 250 kg.