Radfahrerüberfahrten

Radfahrerüberfahrten ermöglichen Radfahrern das Queren von Fahrbahnen.

Wie auch Fußgänger haben Radfahrer auf der Radfahrerüberfahrt Vorrang gegenüber anderen Fahrzeugen.

Ganz wichtig: Radfahrer dürfen sich Radfahrerüberfahrten nicht beliebig schnell nähern.

Ungeregelten Radfahrerüberfahrten (ohne Ampelsteuerung oder Regelung durch Verkehrspolizisten) darf sich mit maximal 10 km/h genähert werden.

Eine Radfahrüberfahrt darf man außerdem nicht unmittelbar vor einem anderen Fahrzeug und für den Lenker überraschend befahren.

Durch die höheren Geschwindigkeiten, im Vergleich zu Fußgängern, ist hier besondere Vorsicht und Rücksicht geboten. Die Einhaltung der maximal zulässigen Annäherungsgeschwindigkeit wird ausdrücklich empfohlen!

Das Hinweiszeichen für eine Radfahrerüberfahrt.
Das Gefahrenzeichen auf eine nahende Radfahrerüberfahrt.
Ein Hinweis auf einen Schutzweg und eine Radfahrerüberfahrt können auch in einem einzigen Hinweisschild kombiniert werden.

Für Radfahrer gelten die selben Vorrangregeln wie für Autofahrer. Radfahrer müssen, auf Radfahrerüberfahrten querenden Radfahrern, also auch Vorrang geben.

Copyright © Noah Krasser
exclamation-trianglearrow-left linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram