Radfahrerüberfahrten ermöglichen Radfahrern das Queren von Fahrbahnen.
Wie auch Fußgänger haben Radfahrer auf der Radfahrerüberfahrt Vorrang gegenüber anderen Fahrzeugen.
Ganz wichtig: Radfahrer dürfen sich Radfahrerüberfahrten nicht beliebig schnell nähern.
Durch die höheren Geschwindigkeiten, im Vergleich zu Fußgängern, ist hier besondere Vorsicht und Rücksicht geboten. Die Einhaltung der maximal zulässigen Annäherungsgeschwindigkeit wird ausdrücklich empfohlen!
Für Radfahrer gelten die selben Vorrangregeln wie für Autofahrer. Radfahrer müssen, auf Radfahrerüberfahrten querenden Radfahrern, also auch Vorrang geben.