Rechtsfahrgebot

Alle Fahrzeuglenker müssen grundsätzlich so weit rechts fahren wie möglich.

Das Rechtsfahrgebot beinhaltet auch die Verpflichtung den rechten Fahrstreifen zu benützen.

Die freie Fahrstreifenwahl im Ortsgebiet unter bestimmen Voraussetzungen gilt nur für Kraftfahrzeuge! Radfahrer haben den rechten Fahrstreifen zu benützen.

Abstand zu parkenden Autos

Zu parkenden Autos sollte ein Abstand zwischen 1,2 m und 1,8 m eingehalten werden, um nicht durch geöffnete Fahrzeugtüren verletzt zu werden.

Das Rechtsfahrgebot wird dabei eingehalten, weil trotzdem so weit rechts gefahren wird wie möglich.

Copyright © Noah Krasser
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