Alle Fahrzeuglenker müssen grundsätzlich so weit rechts fahren wie möglich.
Das Rechtsfahrgebot beinhaltet auch die Verpflichtung den rechten Fahrstreifen zu benützen.
Zu parkenden Autos sollte ein Abstand zwischen 1,2 m und 1,8 m eingehalten werden, um nicht durch geöffnete Fahrzeugtüren verletzt zu werden.
Das Rechtsfahrgebot wird dabei eingehalten, weil trotzdem so weit rechts gefahren wird wie möglich.